Ich möchte diesen Blogeintrag gerne mit einem Zitat beginnen:
Das Geheimnis der Kreativität ist das Wissen darum, wie man seine Quellen verbirgt. (Albert Einstein)
Nun, das ist ja dann in dem Fall, um den es hier geht, schon mal Geschichte, aber schauen wir und das einmal genauer an.
Ohne Zweifel war es an der Zeit, auch die ganz normalen AGB für Vertriebspartner einmal zu überarbeiten, immerhin ändern sich ja recht viele Dinge bei eVisionTeam gerade und andere Sachverhalte waren nie klar geregelt, wie z.B., wenn geschäftsschädigende Aktivitäten von ehemaligen oder noch bestehenden Vertriebspartnern ausgeführt werden.
Wie Sie ja wissen, ich habe am 13. Januar ein Unternehmen gegründet, dass in der Network Marketing Branche tätig ist.
Einer der Leitsätze dieser Branche besagt, dass man das abschauen und tun soll, was andere, die ebenfalls in dieser Branche tätig sind, vor einem erfolgreich gemacht haben.
Jeder, der in dieser Branche tätig ist, wird mir da zustimmen, dass dem so ist und von daher wollte auch ich das Rad weder neu erfinden noch erfinden lassen. Ich tat also das, was wir selber unseren Vertriebspartnern beibringen und schaute mich um nach jemandem, den man als Vorbild nehmen könnte.
Ich denke, es ist ohne jeden Zweifel zu akzeptieren, das das Unternehmen Amway nun wirklich ein Unternehmen ist, dass weiß, wie dieses Geschäft, das Network Marketing funktioniert. Übrigens, weil ich ja immer abschweife, auch in der Firmengeschichte von Amway gab es so etwas, dass das ursprünglich gegründete Unternehmen nicht mehr bestand, aber der Name in einem neuen Unternehmen weiterlebte, ich erwähne das nur mal, weil ja auch da ein riesen “Schuh” bei eVisionTeam rausgemacht wird.
So, zurück zum Thema.
Die AGB von Amway greifen viele Sachen auf, die, hätten wir die vorher berücksichtigt, nun schon zum zweiten Mal verhindert hätten, das ehemalige Vertriebspartner von eVisionTeam eben tun, was schon einmal getan wurde und nun wieder getan wird.
Unter diesem Eindruck nahm ich mir die AGB von Amway nun vor und schrieb sie um, etwas, was wohl hunderttausendfach auch schon vor mir, was AGB im allgemeinen angeht, so geschehen ist.
Aber nun sind wir ja eVisionTeam und ich bin halt ich und so wird dieser Vorgang nun genommen, um natürlich wieder “Dreck” auszuschütten.
Fakt ist, das eine 1 : 1 Kopie von AGB, durch ein Urteil des Oberlandgericht Kölns (Az. 28 O 368/08) nun wirklich etwas ist, was so nicht geht.
Aber, vielleicht hätten sich die, die dann daraus sogar eigene Blogs gestartet haben, mal etwas mehr mit der Materie beschäftigen sollen.
Für mich stellt sich nämlich die Lesart der Urteilsbegründung (auch diverser Kommentare zum Thema) so dar, dass die von mir vorgenommenen Spezifizierungen und das teilweise Deutlichmachen einzelner Passagen, sowie die Hinzunahme neuer Abschnitte und das Weglassen von Abschnitten und Passagen, teilweise auch nur von Satzbausteinen und Ergänzungen, sehr wohl ausreichend ist, um eine ausreichende Individualität darzustellen.
Nun weiß ich das natürlich nicht, aber ich bin halt dieser Auffassung und die wird geteilt, von den Gesellschaftern mit denen ich darüber gesprochen habe, also sind die AGB, die neuen, jetzt so, wie sie sind und so, wie sie veröffentlicht sind unter “Downloads” auf unserer Firmenhomepage, die Sie unter http://evisionetam.de erreichen können.
Jetzt ist natürlich, ich bin mir sicher das man da nicht untätig gewesen ist, Amway darüber, dass ich mir ihre AGB als Vorlage für unsere neuen genommen habe, informiert worden und ich bin in der Tat gespannt, ob und wenn ja, was da jetzt passiert.
Ich kann ja einmal eine Prognose abgeben und dann schauen wir einmal, was da am Ende rauskommt.
Mein Prognose lautet:
1. Die Veränderungen und Spezifizierungen sind mehr als ausreichend, was dazu führen wird, das nichts passieren wird.
Warum auch, mal im Ernst, Amway hat weder einen Schaden dadurch, dass ich mir Ihre AGB als Vorlage genommen habe, noch einen Gewinn, wenn die so wieder aus dem Netzt genommen werden, wie sie jetzt sind, was ja auch nicht geht, da ja viele Formulierungen in der Tat von mir sind (sieht man an der Rechtschreibung und an dem “dummen Zeugs”, so wurde es in Foren beschrieben, woran man sehen kann, dass ich mit meiner unterdurchschnittlichen Intelligenz das geschrieben haben muss). Eine Rüge (Abmahnung) kann, wenn überhaupt nur auf einzelne Formulierungen erfolgen.
2. Amway fühlt sich in der Tat in Rechten verletzt und beauftragt den Rechtsbeistand damit, dass er herausarbeitet, welche Formulierungen denn nun unter das Urheberrecht fallen. Sollte es dazu kommen, so würde ich eine Abmahnung bekommen (ist glaube ich so die Regel, mit Kostennote und Unterlassungserklärung). In dieser Abmahnung müssten aber eben diese Rechteverletzungen explizit aufgeführt sein, was mir dann die Möglichkeit geben würde, diese so abzuändern, das eine Rechteverletzung, sollte sie bestanden haben, dann geheilt ist, also nicht mehr besteht.
Wir würden das also ändern, ich dann zusammen mit jemandem, der sich da besser auskennt als ich und dieser jemand hat mir gesagt, das im Network Marketing auf Grund seiner Sonderstellung und der Besonderheiten die ich in die AGB mit aufgenommen haben möchte, dies eben nicht zu den sonst üblichen Preisen für die Erstellung von AGB gemacht werden kann.
Was bedeutet das und das ist auch meine Begründung, warum ich mich bei einem Könner habe inspirieren lassen:
Network Marketing ist im Grunde bei allen Unternehmen der Branche gleich und wenn man sich das da durchliest, dann hat Amway mit den selben Problemen zu kämpfen, wie wir das auch haben. (Es geht hier nicht um einen Vergleich zwischen beiden Unternehmen, sondern nur um die gleiche Branche und die gleichen Mechanismen).
Also macht es Sinn, besonders unter dem oben aufgeführten Aspekt, dass man das Rad nicht neu erfinden muss, dass man sich an bestehendem und erfolgsbewährten Dingen orientiert.
So und nun können Sie ja mal die von Amway lesen und die, die als neue AGB bei eVisionTeam vorhanden sind und ich vertrete durchaus die Meinung, dass die sich erheblich voneinander unterscheiden, auch wenn vom Aufbau und auch in einigen Formulierung die Herkunft, wenn man denn dann unbedingt darauf Wert legt, nicht zu verleugnen ist.
Und was sagt das jetzt über mich oder über eVisionTeam aus?
Doch eigentlich nur, das genau das getan wurde, was wir seit 13 1/2 Jahren den Vertriebspartnern predigen, nämlich das man sich an erfolgreichen Dingen orientieren solle.
Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass etwas, was erfolgreich ist, auch bei einem selber erfolgreich wird.
Und damit ist, bis auf den Moment wo ich mitgeteilt bekomme, dass Amway da in der Tat sich in seinen Rechten verletzt fühlt und einen Schadensanspruch tituliert, die Sache erledigt, ich habe wirklich bessere und wichtigere Dinge zu tun, als mir darüber jetzt permanent Gedanken zu machen.
Vermutlich wird, wenn es dazu kommen sollte, Amway durch Rechtsanwälte vertreten, mit denen wir schon einmal zu tun hatten, so ganz viele “gute” gibt es in dieser Branche ja nicht.
Bei eVisionTeam wurde schon so mancher Euro für Rechtssicherheit ausgegeben. Die neuen AGB können recht preiswert gewesen sein, was ich hoffe, weil das war durchaus einer der Beweggründe, aber am Ende und das ist wichtig, werden sie rechtsicher sein und da kommt es am Ende nur drauf an.
Aus eigenem Erleben und aus dem Erleben von eVisionTeam darf ich aber noch einen Gedanken niederschreiben.
Auch eVisionTeam und auch ich habe Rechte, die von etlichen Personen mit “Füßen” getreten wurden. Da geht es ebenfalls um Urheberrecht und auch um Markenschutz und ähnliches, wie z.B. die unerlaubte Benutzung von Markennamen und Markenzeichen.
Wenn so ein Verstoß in unseren Augen zu drastisch war, haben wir besagte Person aufgefordert, das zu unterlassen, das in der Regel ohne Kostennote, auch wenn es durchaus hier und da auch Post von unserem Rechtsbeistand gab.
Nicht jeder, der Rechte besitzt ist, wenn die Rechteverletzung, so fern vorhanden, eher gering ist, ist gleich jemand der mit Gericht und Schadensersatz droht. Die meisten, die über Rechte verfügen, im besagten Kontext, sind da wesentlich entspannter, als die, die sich darüber gerade aufregen.
Natürlich kann ich das nicht wissen, aber es ging ja um meine Prognose.
Worum es aber ging ist erreicht, wir haben neue AGB, ob die nun so bleiben können oder in einzelnen Passagen noch einmal umgeschrieben und/oder noch weiter abgeändert werden müssen, bleibt abzuwarten.
Aber dieses “Robert Schmalohr” hat die AGB von Amway 1 : 1 geklaut (oder wie das so heißt), ist ja nun wirklich etwas weit hergeholt. Klingt zwar sehr spannend und eignet sich bestimmt auch um neue Leser zu bekommen, aber am Ende, na ja, man wird sehen, was davon übrig bleit.
Die AGB werden nicht verschwinden, genauso wenig wie eVisionTeam und damit ist dieser Sache dann in meinen Augen nun wirklich genug Aufmerksamkeit gewidmet worden.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und entschuldige mich dafür, dass Sie heute gleich zwei Blogeinträge lesen und verarbeiten müssen, aber ich hatte gerade Zeit, Danke, für Ihr Verständnis.














